Platzregeln & Etikette
A Für alle Turniere des GC Walldürn e.V. und GC Glashofen-Neusaß e.V.
gelten ausschließlich die Ausschreibung und die Wettspielbedingungen des
GC Walldürn e.V., des DGV und des BWGV, die Hardcard / Platzregeln des
BWGV sowie in Ergänzung folgende lokale Platzregeln.
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1.
AUS (Regel 18.2a):
1.1
Ausgrenzen sind durch weiße Pfosten oder Elektrozäune (z.B. Löcher 8 / 12 / 14 auf dem 18-Loch-Platz + Loch 6 auf dem 9-Loch-Platz) gekennzeichnet.
1.2
Ein Ball, der beim Spielen der Bahnen 10 bzw. 18 die jeweils rechte, interne Ausgrenze kreuzt und hinter dieser zur Ruhe kommt, ist im „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes liegt.
1.3
Die Straße links der Bahn 9.
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2.
PENALTY AREAS (Regel 17.1)
sind durch rote Pfosten oder Linien gekennzeichnet
Spielverbotszonen mit Betretungsverbot sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. (Regel 2.4)
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3.
UNGEWÖHNLICHE PLATZVERHÄLTNISSE ▪ „Boden in Ausbesserung“ ▪
„Bewegliche Hemmnisse“ ▪ „Unbewegliche Hemmnisse“ (Regel 16.1)
3.1
BODEN IN AUSBESSERUNG (Regel 16.1) ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle / blaue Seile gekennzeichnet.
Ist Boden in Ausbesserung durch weiße Linien gekennzeichnet, kann wahlweise straflos Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen oder gespielt werden.
Ist Boden in Ausbesserung durch blaue Pfähle oder blaue Seile gekennzeichnet, muss
straflos Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
3.1.2
Das Übungsgrün rechts von Grün 9 ist einschließlich Vorgrün „Falsches Grün“ (Regel 13.1f)
3.2
BEWEGLICHE HEMMNISSE (Regel 16.1):
3.3
UNBEWEGLICHE HEMMNISSE (Regel 16.1):
3.3.1
Straßen und Wege mit künstlich angelegter Oberfläche
3.3.2
Arbeitswege mit deutlich erkennbaren Fahrspuren
3.3.3
Schutzhütten, Grenzsteine, Be- und Entwässerungseinrichtungen, deutlich erkennbare Drainagen längs oder quer zur Spielbahn
3.3.4 Liegt der Ball eines Spielers in einem Teil des Geländes und es existiert eine Behinderung durch freiliegend Baumwurzeln, Bahn 7 rechts bei den Bäumen im Bereich das auf Fairwayhöhe geschnitten ist, werden diese Baumwurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
Erleichterung wird nicht gewährt, wenn die Baumwurzeln nur den Stand des Spielers behindern-
3.3.4
ELEKTROZÄUNE:
Liegt der Ball des Spielers auf dem Platz und innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Elektrozaun, z.B. auf den Löchern 8 / 12 / 14 (18-Loch-Platz) + Loch 6 (Blauer Platz), darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der
zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Lochentfernt ist, wie die Stelle an der der Ball ursprünglich lag.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Zählspiel: 2 Strafschläge / Lochspiel: Lochverlust
VERHALTENSRICHTLINIEN
STRAFE FÜR VERSTOSS:
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Erster Verstoß |
Zweiter Verstoß |
Dritter Verstoß |
Vierter Verstoß |
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Verwarnung |
Ein Strafschlag |
Zwei Strafschläge |
Disqualifikation |
Als „schwerwiegendes“ Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
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Absichtlich das Grün erheblich beschädigen. |
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– |
Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen. |
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– |
Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder Zuschauers zu werfen. |
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– |
Andere Spieler absichtlich während ihres Schlages abzulenken. |
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– |
Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen. |
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– |
Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert |
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– |
Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicher-weise einen erheblichen Vorteil zu erlangen. |
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– |
Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten. |
STRAFE FÜR VERSTOSS:
DISQUALIFIKATION
Die Strafe für schwerwiegendes Fahlverhalten wird von der Spielleitung verhängt.
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Hinweise:
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WETTERSCHUTZHÜTTEN |
Bei den Abschlägen der Bahnen 2 / 4 / 6 / 7 / 12 / 15 |
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TOILETTEN |
links von Grün 7 / Rechts von Abschlag 12 |
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DEFIBRILATOR |
Geschäftsstelle ▪ Telefon 06282 7383 |
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NOTRUF |
112 |
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Entfernungsmarkierungen (Zum Grünanfang in der Mitte der Spielbahnen gemäß SWSO.)
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100 m
1 weißer Ring
150 m
2 weiße Ringe
200 m
3 weiße Ringe
( nur an PAR 5 Löchern )
ABSCHLÄGE
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-
Farbe
Länge in M
PAR
CR-WERT
SLOPE
Herren
WEISS
6523
72
75,5
131
Herren
GELB
6216
73
73,8
133
Herren
BLAU
5999
73
72,7
130
Damen
ROT
5457
73
75,8
131
Damen
ORANGE
5328
73
74,9
128
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Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt der Eigenverantwortung (Regel 5.7a).
SIGNALE:
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Unverzügliche Unterbrechung
1 langer Signalton
Unterbrechung des Spiels
3 aufeinanderfolgende Signaltöne
Wiederaufnahme des Spiels
Wiederholt 2 kurze Signaltöne
26.04.2026
Vorstand und Spielleitung des GC Walldürn e.V.
Grundsätzlich sollte es für jeden Nutzer einer Golfanlage selbstverständlich sein, sich im Sinne der ETIKETTE und des „SPIRT OF THE GAME“: HÖFLICH, TOLERANT, RÜCKSICHTSVOLL, RESPEKTVOLL und SPORTLICH FAIR zu verhalten.
Damit Sie die Golfanlage in Glashofen-Neusaß mit Freude nutzen können, um einen reibungslosen Spielbetrieb gewährleisten zu können und zur Schonung aller Clubeinrichtungen, bitten wir um Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.
01 SPIELBERECHTIGUNG
Aktive Mitglieder des Golfclub Walldürn e.V. mit Handicap-Index nach dem World-Handicap-System haben Spielrecht auf dem 18-Loch-Platz und dem 9-Loch-Platz. Zum Nachweis der Spielberechtigung ist entweder der „WEISSE GOLFTASCHENANHÄNGER“ oder die Metallversion, mit gültigem Jahresaufkleber, deutlich sichtbar an der Golftasche mitzuführen.
Aktive Mitglieder des Golfclub Glashofen-Neusass e.V. mit einem Handicap-Index haben Spielrecht auf dem 9-Loch-Platz. Für die Nutzung des 18-Loch-Platzes ist vor Antritt der Runde die gültige Spielgebühr ( Greenfee ) zu entrichten. Zum Nachweis der Spielberechtigung auf dem „Blauen Platz“ (9-Loch-Platz) ist der „BLAUE GOLFTASCHENANHÄNGER“ des NGC mit gültigem Jahresaufkleber, deutlich sichtbar an der Golftasche mitzuführen.
Gäste anerkannter in- oder ausländischer Golfclubs (die Mitgliedschaft ist durch Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte nachzuweisen.) mit einem Handicap-Index von max. 54 sind nach Anmeldung im Clubsekretariat und Zahlung der gültigen Spielgebühr berechtigt den Platz zu bespielen. Sie erhalten eine Greenfee-Karte, die gut sichtbar an der Golftasche mitzuführen ist.
Ebenfalls spielberechtigt sind Gäste im Rahmen eines Turniers, nach Zahlung des Startgeldes.
Falls das Sekretariat nicht geöffnet ist, kann die Spielgebühr / Greenfee in den dafür vorgesehenen Greenfee-Kasten an der Geschäftsstelle eingeworfen werden.
Golfschüler sind spielberechtigt in Begleitung eines PRO´S.
02 Beginn und Reihenfolge der Golfrunde – Sperrung des Platzes
Die Runde ist grundsätzlich an Abschlag 1 zu beginnen. Die weiteren Bahnen sind in der festgesetzten Reihenfolge ( Bahn 1 bis Bahn 9 – halbe Runde ) und Bahn 10 bis Bahn 18 zu spielen.
In Ausnahmefällen kann die Runde wochentags bis 10:00 Uhr an Abschlag 10 begonnen werden, jedoch nur, wenn die Bahn 9 komplett frei ist und Spieler auf der regulären Runde nicht behindert werden. Spieler von der festgesetzten Runde haben immer Vorrang und sind unaufgefordert durchspielen zu lassen. Das gilt auch für Spielgruppen, die nach 9 Löchern ihr Spiel unterbrochen haben.
An Sonn- und Feiertagen ist es grundsätzlich untersagt, die Runde an Abschlag 10 zu beginnen. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Spielleitung, der Mitarbeiter der Geschäftsstelle oder einer von der Spielleitung eingesetzten Person (Platzaufsicht/Starter) möglich.
Für die Durchführung von Wettspielen und um Gästegruppen einen reibungslosen Start zu ermöglichen, kann die Spielleitung die Abschläge 1 und 10 und bei Kanonenstarts den kompletten Platz befristet sperren. Aktuelle Informationen dazu finden Sie im Aushang oder auf der Internetseite des GCW. Nicht am Wettspiel teilnehmende Spieler müssen nach der Platzfreigabe mindestens eine Bahn Abstand auf die letzte Turnierspielgruppe halten.
Bei Sturm, Unwetter oder sonstigen Gefahren obliegt es der Spielleitung, den Platz aus Sicherheitsgründen zu sperren.
03 Haftung
Das Betreten und die Nutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Jedem Golfspieler wird dringend geraten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
04 Sicherheit auf dem Golfplatz
Schwingen und schlagen Sie nie, wenn dadurch andere Personen gefährdet werden könnten. Spieler sollen sich vergewissern, dass niemand so nahe bei ihnen steht, dass
ihn Schläger, Ball oder irgendetwas (wie Steine, Sand, Zweige etc.), was beim Schlag oder Schwung bewegt wird, treffen könnten, wenn sie einen Schlag oder Übungsschwung machen.
Achten Sie immer auf Platzarbeiter in Ihrer Nähe oder in Spielrichtung, wenn Sie einen Schwung / Schlag ausführen, der diese gefährden könnte.
Schlagen Sie erst dann, wenn die vorausgehende Gruppe mit Sicherheit außer Reichweite ist.
Schlagen Sie an Par-3-Löchern erst ab, wenn die vorausgehende Gruppe das Grün verlassen hat.
Sieht ein Spieler Blitzgefahr als gegeben an, sollte er die Runde selbständig unterbrechen und sich schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Die Standorte der Blitzschutzhütten sind in der Platzübersicht auf der Zählkarte eingezeichnet.
Achten Sie vor Ihrem Schlag auf nahe stehende Bäume, Mauern oder andere Barrieren. Der Ball könnte abprallen und Sie selbst oder Ihre Mitspieler treffen.
Rufen Sie frühzeitig und laut „FORE“, wenn Menschen gefährdet werden könnten.
Gehen Sie sofort in Deckung und schützen Sie Ihren Kopf mit den Armen, wenn Sie den Ruf „FORE“ hören.
05 Rücksichtnahme
Nehmen Sie immer Rücksicht auf andere Spieler und stören Sie deren Spiel nicht durch Bewegungen, Gespräche oder vermeidbare Geräusche.
Spielen Sie zügig, aber setzen Sie Spieler vor Ihnen nie unter Druck.
Verhalten Sie sich ruhig, wenn ein Mitspieler an seinem Ball steht und schlagen will.
Stehen Sie nicht direkt hinter einem Spieler, wenn dieser seinen Ball schlägt.
Schalten Sie Ihr Handy aus oder mindestens lautlos! Wenn Sie unbedingt telefonieren müssen, bitte so kurz wie möglich und unbedingt ohne andere Spieler zu stören.
Treten Sie auf dem Grün nicht auf die Puttlinie Ihrer Mitspieler und achten Sie darauf, dass auch Ihr Schatten weit genug davon entfernt ist
Beachten Sie immer den „WAHREN GEIST DES GOLFSPIELS“, der stets höfliches Verhalten, Disziplin und Sportsgeist beinhaltet.
Auf Platzpflegepersonal ist besondere Rücksicht zu nehmen. Befindet sich ein Platzpflegemitarbeiter in Reichweite, hat dieser Vorrang. Bitte warten Sie auf sein Zeichen, bevor Sie das Spiel fortsetzen.
06 Schonung des Platzes
Bunker einebnen! Vor Verlassen eines Bunkers sind von Spielern, alle von ihnen, oder in der näheren Umgebung von anderen Spielern verursachten, Fußspuren und sonstige Unebenheiten sorgfältig einzuebnen und zu glätten.
Die dafür bereitstehenden Bunkerharken sollen so abgelegt werden, dass die Harke im Bunker liegt.
Divots einsetzen! Herausgeschlagene oder beschädigte Rasenstücke (Divots) sind sofort wieder einzusetzen und sorgfältig festzutreten.
Pitchmarken ausbessern! Balleinschlaglöcher (Pitchmarken) sind sorgfältig auszubessern, auch sonstige Schäden auf den Grüns sind sorgfältig zu beheben. Bitte bessern Sie auch Pitch-Marken aus, die nicht von Ihnen verursacht wurden.
Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Direkt auf dem Abschlag dürfen keine Probeschwünge mit Bodenkontakt ausgeführt werden.
Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen und Trolleys abgestellt werden.
Die Fahne ist auf dem Grün sorgfältig zu bedienen und abzulegen. (Nicht werfen!)
Die sensiblen Bereiche um das Grün, sowie zwischen Grün und Hindernissen sind besonders zu schonen. Deshalb ist es verboten, die Flächen zwischen Bunker bzw. Wasserhindernis und Grün, mit Trolleys oder Carts zu befahren. Grüns und Abschläge dürfen grundsätzlich nicht mit Trolleys oder Carts befahren werden.
Es ist verboten Papier, Flaschen, sonstige Abfälle und insbesondere Zigarettenkippen auf dem Platz wegzuwerfen. (Aschenbecher sind in der Geschäftsstelle kostenlos erhältlich.)
07 Spielgeschwindigkeit – Zügiges Spiel
Nach Regel 5.6b sollte jeder Spieler ohne unangemessene Verzögerung spielen und darf auch zwischen Beendigung eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag das Spiel nicht verzögern.
Richtzeit für eine Runde von 18 Löchern: 4 Stunden ( Vierer-Gruppe )
Richtzeit für eine Runde von 9 Löchern: 2 Stunden ( Vierer-Gruppe )
Bitte beachten Sie stets: Ihre Position auf dem Platz ist hinter der Gruppe vor Ihnen, nicht vor der Gruppe hinter Ihnen.
Halten Sie sich an die nachfolgenden Tipps zum zügigen Spiel:
01. Gehen Sie zügig zu ihrem Ball
02. Nutzen Sie den Weg und die Wartezeit beim Schlag anderer Spieler dazu, sich auf
Ihren nächsten Schlag vorzubereiten:
Sehen Sie sich bereits die Spiellinie an.
Überlegen Sie bereits, wohin Sie den nächsten Schlag spielen möchten.
Wählen Sie bereits gedanklich den Schläger aus.
Ziehen Sie bereits Ihren Handschuh an, bevor Sie Ihren Ball erreichen.
03. Behalten Sie Ihre Golftasche immer in der Nähe und stellen sie sie am Grün immer in
Richtung des nächsten Abschlags ab. (Spart unnötige Wege.)
04. Ein Probeschwung sollte ausreichen.
05. Merken Sie sich gut, wo Ihr Ball landet und achten Sie auch bei Ihren Mitspielern
genau darauf. (Spart Zeit beim Suchen.)
06. Spielen Sie einen provisorischen Ball, wenn Sie nicht sicher sind ob Sie ihren ersten
Ball finden.
07. Verlassen Sie das Grün so schnell wie möglich und gehen Sie zügig zum nächsten
Abschlag.
08. Vergleichen Sie auf dem Weg zum nächsten Abschlag die Schlagzahl des letzten
Lochs mit Ihrem Zähler. Notieren Sie den Score am nächsten Abschlag, nicht am
letzten Grün.
09. Halten Sie Anschluss an die Spielgruppe vor Ihnen.
10. Lassen Sie nachfolgende Spielgruppe frühzeitig durchspielen.
08 Vorrecht auf dem Golfplatz
Sofern von der Spielleitung nicht anders bestimmt, wird das Vorrecht auf dem Platz durch das Spieltempo einer Spielergruppe bestimmt.
Platzpflegearbeiten haben grundsätzlich Vorrang und die Mitarbeiter der Platzpflege dürfen nicht gefährdet werden.
Schnelleren Partien ist grundsätzlich -unaufgefordert- Gelegenheit zum Durchspielen zu geben, unabhängig von der Anzahl der Spieler.
Wochentags haben in der Regel schnellere Zweiballspiele unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Dreier- oder Vierergruppen. Gleiches gilt wochentags für schnellere Dreiergruppen gegenüber Vierergruppen.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sollten nach Möglichkeit immer Dreier- oder Vierergruppen gebildet werden.
Am 1. Abschlag dürfen spielbereite Dreiergruppen und Vierergruppen vor Zweiergruppen und Einzelspielern starten. Einzelspieler sollten sich mit Zweiballspielen zu Dreier- oder Vierergruppen zusammenschließen um die Kapazität des Platzes optimal auszunutzen und um ein ruhiges, geordnetes Spiel zu ermöglichen.
Ein unaufgefordertes Durchspielrecht gibt es für kleinere Partien gibt es am Wochenende nicht.
Allerdings MUSS eine Spielgruppe Gelegenheit zum Durchspielen geben, wenn sie den Anschluss an die davor spielende Gruppe, um mehr als eine Spielbahn verloren hat oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat und die nachfolgende Gruppe aufgelaufen ist. Dies gilt unabhängig von der Spielerzahl in der nachfolgenden Spielgruppe.
Einzelspielern muss kein Durchspielrecht eingeräumt werden. Sie sollten von größeren Spielgruppen zum Mitspielen aufgefordert werden oder es sollte ihnen situationsangepasst das Durchspielen ermöglicht werden.
Das Hausrecht auf der Golfanlage hat der Golf Club Walldürn e.V. und es wird von dessen Vorstand und dem Spielausschuss wahrgenommen.
Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung können der Spielausschuss und/oder Vorstand Ermahnungen aussprechen oder Sanktionen wie befristete Wettspiel- und Platzsperren verhängen.
Die in der Spiel- und Platzordnung getroffenen Regelungen gelten bis auf Widerruf. Der Vorstand kann die Bestimmungen bei Bedarf ändern und / oder ergänzen.
09 Sonstiges
Driving Range Bälle sind Eigentum des Clubs und dürfen nur auf den Übungsbereichen (Driving Range, Pitch-Areal mit Übungsbunkern, Übungsgrüns) verwendet werden. Auf beiden Golfplätzen ist das Spielen mit Driving Range Bällen untersagt.
Das Mitführen von Hunden ist auf beiden Plätzen, einschließlich Übungsgelände gestattet. Im Clubhaus und auf der Terrasse sollten Hunde angeleint werden.
Bei der Anfahrt zum Clubgelände und auf dem Parkplatz ist auf angemessene Geschwindigkeit zu achten.
Eine Spielergruppe darf aus maximal 4 Spielern bestehen.
Es ist nicht gestattet, dass mehrere Spieler mit einer Ausrüstung bzw. aus einer Golftasche auf dem Platz spielen.
Anordnungen der Spielleitung oder von der Spielleitung autorisierten Personen wie beispielsweise Starter, Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle, ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Hausrecht auf der Golfanlage hat der Golf Club Walldürn e.V. und es wird von dessen Vorstand und dem Spielausschuss wahrgenommen.
Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung können der Spielausschuss und/oder Vorstand Ermahnungen aussprechen oder Sanktionen wie befristete Wettspiel- und Platzsperren verhängen.
Die in der Spiel- und Platzordnung getroffenen Regelungen gelten bis auf Widerruf. Der Vorstand kann die Bestimmungen bei Bedarf ändern und / oder ergänzen.
Walldürn-Neusaß, den 26.04.2026
Vorstand und Spielleitung – GC Walldürn e.V. und Golfclub Glashofen-Neusass e.V.

